
Der formelle Beginn der Krankenversicherung kommt durch Antragsannahme des Krankenversicherers zustande. Da es dabei um eine sog. empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, kommt es auf den Zeitpunkt des Zugehens der Annahmeerklärung beim Versicherungsnehmer an. Als ein solches Zugehen darf man g...
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